Mitglied der
Verband
Vom Wasserbeschaffungsverband
zum Zweckverband
Der Wasserbeschaffungsverband Drei Harden war rechtlich von seiner Gründung im Jahre 1955 bis Ende 1987 nach dem Wasserverbandsgesetz als Wasser- und Bodenverband,
also als Körperschaft des öffentlichen Rechts, organisiert.
Oberste Aufsichtsbehörde ist der Minister für Umweltschutz, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein und Untere Aufsichtsbehörde der Landrat des
Kreises Nordfriesland.
In der Rechtsform des Zweckverbandes (seit 1. Januar 1988) ist Drei Harden weiterhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Waren früher die Gemeinden als Satzungsgeber in Erscheinung getreten, obliegt nun der Zweckverbandsversammlung die Satzungshoheit. War bisher die Gemeinde für die Verteilung des Wassers in ihrem Gebiet bis zum Abnehmer rechtlich zuständig, erhielt der Zweckverband nun ein direktes Rechtsverhältnis zum Endverbraucher. Eine Gewinnerzielung ist nach wie vor auch in dieser Rechtsform nicht vorgesehen. Damit entfallen Gewerbe-, Körperschafts- und Vermögenssteuer. Beim Wassergeld strebt der Verband einen kostendeckenden Preis an.
Aufgabenbereich Trinkwasser
Trinkwasser ist unser kostbarstes Lebensmittel. Rein, klar und erfrischend, wie es aus dem Wasserhahn kommt, ist es für uns ein selbstverständliches Stück Lebensqualität und wesentliche Grundlage unserer Gesundheit.
Gutes Trinkwasser sichert zugleich die Qualität des Lebens- und Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein und damit die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand unseres Landes.
Aufgabenbereich Abwasser
Seit 2004 kümmern wir uns zudem um ihre Abwasserentsorgung.
Trinkwasser und Abwasser gehören zu ein und demselben Wasserkreislauf. Bei einer organisatorischen Zusammenfassung der Dienstleistungen Versorgung und Entsorgung können positive Synergieeffekte bei gemeinsamen und ähnlichen Aufgaben wie Rohrnetzüberwachung, Reparatur, Betrieb, Bereitschaft bzw. Störungsbeseitigung sowie Verwaltung, Bau von Anlagen und Rohrsystemen entstehen.