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Grundwasserschutz
Grundwasserschutz
Für die öffentliche Trinkwasserversorgung wird in Schleswig-Holstein ausschließlich Grundwasser verwendet. Das geförderte und verbrauchte Grundwasser wird dabei durch die Versickerung des Niederschlags im Untergrund ständig wieder erneuert, so dass dieses Versorgungssystem bei schonendem Umgang mit der Ressource auf sehr lange Zeit bestehen bleiben kann. Niederschlagswasser kann allerdings durch Luftverschmutzung, durch Verunreinigungen der Flächen, von denen es abläuft, und durch Schadstoffe im Boden belastet werden. Wasser ist ein hervorragendes Lösungsmittel, das Stoffe auf seinem Sickerweg ins Grundwasser transportiert.
Durch eine intensive Flächen- und Bodennutzung, den angestiegenen Viehbestand, die Ansiedlung von Industrie und umfangreiche touristische
Angebote nahmen in den vergangenen Jahrzehnten einerseits der Wasserverbrauch und andererseits die Gefährdung der Grundwasserqualität zu.
Verschmutzungen des Grundwassers lassen sich, wenn überhaupt, nur mit sehr hohem Aufwand und langwierigen Verfahren wieder entfernen. Schadstoffe
im Trinkwasser erreichen alle, die es nutzen.
Auch in Schleswig-Holstein mussten bereits Brunnen geschlossen werden, weil Grenzwerte für die geforderte Qualität des Trinkwassers überschritten
wurden.
Schon 1982 wurde deshalb für den Wasserbeschaffungsverband das Wasserschutzgebiet eingerichtet. Die aktuellen Grenzen gehen aus der Wasserschutzgebietsverordnung Drei Harden vom 6. November 2013 hervor. Die Verordnung enthält Vorschriften für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, um das Grundwasser vor dem Eintrag von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln zu schützen.
In Wasserschutzgebieten hat der Grundwasserschutz Vorrang vor anderen Interessen. Es geht darum, Gefährdungen zu vermindern, ohne die Nutzungen einzelner übermäßig einzuschränken. Nur so kann der Verband das Grundwasser auch für künftige Generationen schützen. Jeder sollte seinen Teil dazu beitragen, um das Grundwasser auf Dauer in guter Qualität zu erhalten.