Mitglied der

Bitte klicken Sie auf die Meldungen die Sie anzeigen oder verstecken wollen.
2025
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.12.2024 folgendes beschlossen:
3.1. | Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 |
3.2. | Die Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Die Anpassung der Verbandssatzungung des Zweckverbandes WV Drei Harden |
3.4. | De Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Klanxbüll zum 01.01.2025 auf den Zweckverband (Anlage) |
3.5. | Den 4. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des Zweckvernades (Kleinkläranlagensatzung) |
3.6. | Den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Aventoft |
3.7. | Den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Neukirchen |
3.8. | Den 6. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden; Erhöhung des Gebührensatzes (§ 11) |
3.9. | Die Abwasserwirtschaftspläne 2024/2025 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Humptrup, Neukirchen, Rodenäs, Klanxbüll, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.10. | Die Trinkwasserwirtschaftspläne 2024 / 2025 |
3.11. | Die Wirtschaftspläne 2024 / 2025 Drei Harden gesamt |
3.12. | Die Wirtschaftsprüfervorschlag für den Jahresabschluss 2025 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 06.01.2025 bis 24.01.2025 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort nach tel. Anmeldung eingesehen werden.
Niebüll, 02.12.2024
Verbandsvorsteher Nissen
2024
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2023 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Rodenäs auf den Zweckverband |
3.4. | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bosbüll |
3.5. | 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm (Gebührenerhöhung) |
3.6. | 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stedesand (Gebührenerhöhung) |
3.7. | Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes der Monteure |
3.8. | Erhöhung der Abwasserabrechnungsgebühr |
3.8.a. | Einführung einer Gebühr für Hydrantenpläne und Hydrantenmessungen im Rahmen von Bauvorhaben |
3.9. | 5. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung; Erhöhung der Gebührensätze |
3.10. | Abwasserwirtschaftspläne 2023 / 2024 |
3.11. | Trinkwasserwirtschaftspläne 2023 / 2024 |
3.12. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 "Drei Harden gesamt" sowie den Wirtschaftsplan 2024 "Drei Harden gesamt" |
3.13. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2024 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 08.01.2024 bis 22.01.2024 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort nach tel. Anmeldung eingesehen werden.
Niebüll, 01.12.2023
Verbandsvorsteher Nissen
2023
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2022 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Änderung der Verbandssatzung |
3.4. | Nachwahl eines Hauptausschussmitgliedes |
3.5. | Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Humptrup auf den ZwV Drei Harden |
3.6. | 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt (Gebührenerhöhung) |
3.7. | 3. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Gebührenerhöhung) |
3.8. | 4. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Dagebüll (Gebührenerhöhung) |
3.9. | 4. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung (Gebührenerhöhung) |
3.10. | Abwasserwirtschaftspläne 2022/2023 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Humptrup, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.11. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2022 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2023 |
3.12. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2023 "Drei Harden gesamt" |
3.13. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2023 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 09.01.2023 bis 23.01.2023 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort nach tel. Anmeldung eingesehen werden.
Niebüll, 09.12.2022
Verbandsvorsteher Nissen
2022
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2021 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Nachwahl eines Hauptausschussmitgliedes mit Stellvertretung |
3.4. | 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Enge-Sande |
3.5. | 3. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Dagebüll |
3.6. | Abwasserwirtschaftspläne 2021/2022 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.7. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2021 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2022 |
3.8. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2022 "Drei Harden gesamt" |
3.9. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2022 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 10.01.2022 bis 24.01.2022 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort nach tel. Anmeldung eingesehen werden.
Niebüll, 03.12.2021
Verbandsvorsteher Nissen
2021
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | 2. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des ZV WV Drei Harden (Kleinkläranlagensatzung) |
3.4. | 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Galmsbüll |
3.5. | 2. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt |
3.6. | 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Karlum |
3.7. | Abwasserwirtschaftspläne 2020/2021 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.8. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2020 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2021 |
3.9. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2021 "Drei Harden gesamt" |
3.10. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2021 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 03.12.2020
Verbandsvorsteher Nissen
2020
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2019 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | 3. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden |
3.4. | Stundenverrechnungssätze der Monteure |
3.5. | Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinden Aventoft und Neukirchen auf den Zweckverband |
3.6. | Satzungen des Zweckverbandes über die Aufgabe der zentralen Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Aventoft und Neukirchen |
3.7. | Satzungen des Zweckverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Aventoft und Neukirchen |
3.8. | 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bosbüll |
3.9. | 1. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll |
3.10. | 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm |
3.11. | 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stedesand |
3.12. | Satzung des Zweckverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Galmsbüll |
3.13. | Abwasserwirtschaftspläne 2019/2020 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.14. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2019 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2020 |
3.15. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2020 "Drei Harden gesamt" |
3.16. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 10.01.2020 bis 27.01.2020 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 06.12.2019
Verbandsvorsteher Nissen
2019
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden |
3.4. | 1. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstückskläranlagen "Kleinkläranlagensatzung" |
3.5. | 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm |
3.6. | 2. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Dagebüll |
3.7. | Bau und Betrieb einer solaren Klärschlammtrocknungsanlage |
3.8. | Abwasserwirtschaftspläne 2018/2019 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.9. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2018 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2019 |
3.10. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2019 "Drei Harden gesamt" |
3.11. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2019 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 21.01.2019 bis 04.02.2019 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 06.12.2018
Verbandsvorsteher Nissen
2018
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt |
3.4. | Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Karlum |
3.5. | Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Enge-Sande |
3.6. | Abwasserwirtschaftspläne 2017/2018 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.7. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2017 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2018 |
3.8. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2018 "Drei Harden gesamt" |
3.9. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2018 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 27.12.2017 bis 12.01.2018 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 07.12.2017
Verbandsvorsteher Christiansen
2017
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Wahl eines Hauptausschussmitgliedes |
3.4. | Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll |
3.5. | 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Stedesand |
3.6. | Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
3.7. | Abwasserwirtschaftspläne 2016/2017 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.8. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2016 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2017 |
3.9. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2017 "Drei Harden gesamt" |
3.10. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 27.12.2016 bis 12.01.2017 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 06.12.2016
Verbandsvorsteher Christiansen
2016
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2015 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Abwasserwirtschaftspläne 2015/2016 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.4. | Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt |
3.5. | 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bosbüll |
3.6. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2015 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2016 |
3.7. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2016 "Drei Harden gesamt" |
3.8. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2016 |
3.9. | Neuwahl eines Finanzausschussmitgliedes |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 12.02.2016 bis 29.02.2016 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 15.12.2015
Verbandsvorsteher Christiansen
2015
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2014 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Abwasserwirtschaftspläne 2014/2015 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen |
3.4. | Erhöhung der Trinkwassergebühr; 2. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung |
3.5. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2014 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2015 |
3.6. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2015 "Drei Harden gesamt" |
3.7. | Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge zur Übertragung der Aufgabe der dezentralen Abwasserbeseitigung für die Gemeinden Aventoft, Braderup, Ellhöft, Friedr.-Wilh.-Lübke-Koog, Holm, Humptrup, Klanxbüll, Lexgaard, Neukirchen, Rodenäs, Süderlügum, Uphusum und Westre sowie der Stadt Niebüll auf den Zweckverband |
3.8. | Erweiterung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden (Kleinkläranlagensatzung) für die zusätzlich übernommenen Gemeinden; 1. Nachtrag zur Kleinkläranlagensatzung |
3.9. | 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bosbüll |
3.10. | Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Langeneß über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Verwaltung der Abwassergebühren |
3.11. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 22.01.2015 bis 10.02.2015 im Verwaltungsgebäude,
Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 19.12.2014
Verbandsvorsteher Christiansen
2014
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014 folgendes beschlossen:
3.1. | Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012 |
3.2. | Entlastung des Verbandsvorstehers |
3.3. | Wahl von Stellvertretern für die Hauptausschussmitglieder. |
3.4. | Abwasserwirtschaftspläne 2013/2014 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll und Enge-Sande |
3.5. | Erhöhung der Abwassergebühren in den Gemeinden Dagebüll, Galmsbüll, Emmelsbüll-Horsbüll und EngeSande |
3.6. | 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2013 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2014 |
3.7. | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2013 Drei Harden gesamt und den Wirtschaftsplan 2014 Drei Harden gesamt |
3.8. | Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Karlum auf den Zweckverband zum 01.01.2014 |
3.9. | Erhöhung der Abwasserabrechnungsgebühr |
3.10. | Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Kleinkläranlagensatzung) |
3.11. | Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 |
Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 19.02.2014 bis 10.03.2014 im Verwaltungsgebäude,
Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 29.01.2014
Verbandsvorsteher Christiansen
Der Zweckverband Wasserversorgung "Drei Harden" weist darauf hin, dass die Abrechnungen für Trink- und Abwasser in diesem Jahr durch die Einführung einer neuen Abrechnungssoftware etwa 14 Tage später als sonst üblich versandt werden.
Voraussichtlich werden die Bescheide somit erst Anfang Februar 2014 versandt. Damit verschiebt sich der erste Abbuchungstermin auf Anfang März 2014. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
2013
Bekanntmachung über die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden
Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.12.2011
Satzungen des Zweckverbandes werden im Internet unter der Internetadresse www.dreiharden.net unter "Bekanntmachungen" bereitgestellt und verkündet.
Auf die Bekanntmachung ist zuvor innerhalb eines Zeitraumes von drei Tagen in der Tageszeitung "Nordfriesland Tageblatt" durch Amtliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Der Hinweis in der Zeitung entfällt bei Bekanntmachungen, die keine Rechtsetzungsvorhaben betreffen.
Auf diese Änderung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Bekanntmachungsverordnung nachrichtlich hingewiesen.
Niebüll, 07.02.2012
gez. Christiansen
Verbandsvorsteher