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Kleinkläranlagen
Entsorgungsgebiet Kleinkläranlagen
Merkblatt Errichtung, Betrieb und Wartung Kleinkläranlagen
In einem vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erarbeiteten Merkblatt wurden die Besonderheiten der Errichtung, des Betriebes und der Wartung von Kleinkläranlagen in Schleswig-Holstein berücksichtigt:
Das Merkblatt ist unter www.schleswig-holstein.de abrufbar.
Wartungsverträge für Kleinkläranlagen
Im April 2008 wurde die neue DIN 4261 für Kleinkläranlagen durch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein eingeführt. Gegenüber der alten DIN haben sich einige Änderungen ergeben, die zukünftig zu beachten und umzusetzen sind.
Zukünftig ist für sämtliche Kläranlagentypen der Abschluss eines Wartungsvertrages erforderlich. Bislang galt dies nur für technisch belüftete Kleinkläranlagen. Das heißt, auch die Betreiber von Abwasserteichanlagen, Filtergräben, Filterschächten, Pflanzenkläranlagen und Untergrundverrieselungen haben einen Wartungsvertrag mit einer fachkundigen Wartungsfirma abzuschließen.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer fachkundigen Wartungsfirma muss spätestens bis Ende 2009 erfolgen und der Wasserbehörde des Kreises Nordfriesland vorgelegt werden, da ab dem 01.01.2010 die Wartungspflicht durch einen Fachkundigen besteht. Eine Liste der Fachfirmen, die zurzeit im Kreis Nordfriesland Kleinkläranlagen warten, ist im Internet unter der Adresse www.nordfriesland.de/ abrufbar.
Sollten sich weitere Fragen zu den Änderungen in der neuen DIN 4261 ergeben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Kreis NordfrieslandFrau Corinth | Tel. 04841 / 67-344 |
Herr Klingelhof | Tel. 04841 / 67-429 |