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Dichtigkeitsprüfung

Dichtigkeitsprüfung für Abwasser-Hausanschlüsse

Von der Norm DIN 1986 Teil 30 haben die meisten noch nichts gehört. Danach ist vorgeschrieben, Abwasserleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen. Das gilt für jedes Gebäude und Grundstück.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das Landeswassergesetz und die Abwasserbeseitigungssatzungen der Kommunen und Verbände schreiben vor, dass die Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten sind. Die DIN 1986 Teil 30 stellt diese allgemein anerkannten Regeln der Technik dar und ist daher für den privaten Grundeigentümer verbindlich. Die Umsetzung der DIN-Norm ist Aufgabe der Städte, Gemeinden und Verbände, die für die Abwasserbeseitigung im Lande verantwortlich sind. Betroffen sind auf dem Grundstück die Grundleitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden von dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation bis zu den Fallrohren im Haus. Von diesen Leitungen ist zunächst ein Bestandsplan zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Oftmals befinden sich in der Bauakte entsprechende Unterlagen. Regenwasserleitungen brauchen grundsätzlich nicht überprüft zu werden.

Die Prüfung der Abwasserleitungen kann mit einer Kameraanlage erfolgen. Die Dichtigkeit gilt als nachgewiesen, wenn bei der optischen Inspektion keine sichtbaren Schäden festgestellt werden. Es ist nicht notwendig, mit Wasser oder Luft zu prüfen. Diese Prüfung wäre ohne die Kamerainspektion wertlos. Ist die Abwasserleitung undicht, kann erst durch die optische Prüfung das Leck lokalisiert werden. Vor der Kamerabefahrung ist eine vorherige Spülung der Leitungen erforderlich. Das Kamerasystem sollte abzweigefähig sein. Mit einer derartigen Anlage ist es möglich, abzweigende Abwasserleitungen zu untersuchen.

Haus- und Grundeigentümer sollten eine zertifizierte Firma mit der Dichtigkeitsprüfung beauftragen. Anerkannte Zertifikate sind die "RAL-Gütezeichen Kanalbau Gruppe I und G". Vorsicht ist geboten bei nicht bestellten Hausbesuchen. Die DIN 1986 Teil 30 schreibt eine Dokumentation und Bewertung der Dichtheitsprüfung vor. Werden bei der Inspektion Leckagen festgestellt, erfasst die inspizierende Firma die Schäden, stuft diese ein und spricht Empfehlungen aus, wie der Mangel zu beheben ist. Anhand der Einstufung der Undichtigkeiten kann der Grundeigentümer einschätzen, wie schnell der Schaden zu beseitigen ist. Die Dokumentation ist bei der Kommune oder beim Verband abzugeben.

Die Dichtigkeitsprüfung sollte ursprünglich bis Ende 2025 durchgeführt werden, die Frist ist jetzt bis Ende 2040 verlängert worden. Für Wasserschutzgebiete gelten kürzere Fristen.

 

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Geschäftsstelle in Niebüll
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