Mitglied der

Zum Kreislauf, der die Wasserversorgung sicherstellt, gehört auch die Abwasserentsorgung mit der Reinigung des "gebrauchten" Wassers.
Im Landeswassergesetz heißt es, dass die Gemeinden für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zuständig sind.
Der Zweckverband Drei Harden bietet seinen Mitgliedsgemeinden seit einigen Jahren Unterstützung bei dieser Aufgabe an.
Bei Bedarf können Mitgliedsgemeinden Teilbereiche Ihrer Abwasserbeseitigung, wie z.B. die technischen Betreuung oder die Verwaltung ihrer Abwasseranlagen,
als Dienstleistung, oder aber auch die gesamte Aufgabe der Abwasserbeseitigungspflicht durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Zweckverband Drei Harden,
in dem sie Mitglied sind, übertragen.
Alle Mitgliedsgemeinden nutzen dieses Angebot bei der Abrechnung der Abwassergebühren schon seit vielen Jahren, zum Teil Jahrzehnten.
Im Jahr 2004 übernahm Drei Harden von der Gemeinde Bosbüll die komplette Aufgabe der Abwasserentsorgung, d.h. der Verband hat die Abwasserentsorgungsanlagen von der Gemeinde gekauft und betreibt diese nun kostendeckend für die Bürger. Gleichzeitig bedeutet dieses, dass Drei Harden für die Ermittlung der Gebühren und Beiträge und natürlich auch für die Herstellung und Unterhaltung der technischen Anlagen zuständig ist.
Beginnend mit der Gemeinde Bosbüll im Jahr 2004 hat der Zweckverband die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für weitere Gemeinden übernommen: